Compliance und Steuerhinterziehung

Prolog:

„Steuerhinterziehung ist der strafbare Versuch des Steuerzahlers, das staatliche Versprechen der Steuergerechtigkeit auf privater Basis zu realisieren.“

Helmar Nahr, deutscher Mathematiker und Ökonom, *1931

 

Mit unserem Blogbeitrag zum Thema Steuerhinterziehung und Compliance möchten wir sowohl auf die Historie und Hintergründe des seit Jahrtausenden aktuellen Themas Steuerhinterziehung eingehen als auch konkrete Präventionen und Instrumentarien darstellen, welche durch ein Tax Compliance-System für Unternehmen und Geschäftsführer zur Sicherung des Unternehmens und der persönlichen Haftung geschaffen werden können. Der Beitrag untergliedert sich in die beiden Schwerpunkte:

I. Steuerhinterziehung im Blick der Zeit
(Stefan Haas)

II. Tax Compliance als Lösung
(Prof. Dr. Volker H. Peemöller)

 

Von den Pyramiden über den Schuldenturm zu Al Capone

Im alten Ägypten gab es die Erntesteuer und einen Nil-Zoll. Da die Pharaonen sehr darauf bedacht waren, ihre Besitztümer zu erweitern und auszudehnen, überprüften deren Kontrolleure streng die Erträge der Ernte ihrer Bauern und vermaßen präzise deren Felder und Besitztümer. Schon bei den geringsten Unstimmigkeiten züchtigten sie die Bauern mit Stockhieben. Auf Steuerhinterziehung und Verstöße gegen die aufgestellten Steuerregelungen stand im alten Ägypten, und ausdrücklich nicht nur dort, die Prügelstrafe.

Steuerhinterziehung ist somit ausdrücklich kein Vergehen oder eine Erscheinung der Neuzeit und setzt sich auch nach den strengen Regeln der Pharaonen weiter fort. Im Mittelalter ernteten die Bauern in der Nacht, um die Abgabe des Zehnten zu umgehen. Wer weniger zahlte, als das Gesetz es von ihm verlangte, musste anders als heute nicht nur mit Geld- oder Gefängnisstrafen rechnen. Oft war eine, meist öffentliche, Verurteilung und der Gang ins Gefängnis erst der Anfang einer, oft langjährigen oder sogar lebenslangen Bestrafung. Im Vergleich zur heutigen Zeit waren damals die Strafen für Steuersünder deutlich kreativer.

Noch grausamer und barbarischer waren die Bestrafungen für Steuersünder vor Christi Geburt: Aus dem 9. Jahrhundert vor Christus sind etwa Aufzeichnungen von einem assyrischen Herrscher überliefert, in denen es heißt: „Ich ließ gegenüber dem Stadttor einen Turm bauen, alle Hauptmeuterer schinden und überzog das Gerüst mit ihren Häuten. Einige mauerte ich in den Turm ein.“

Im Mittelalter konnte Steuerhinterziehung den Täter in den persönlichen und geschäftlichen Ruin treiben. Die Stadt verlangte vom Steuersünder die bis zu hundertfache Leistung des von ihm hinterzogenen Betrags. So mancher Bürger und Geschäftsmann verlor so sein gesamtes Vermögen. Zusätzlich verlas die Stadt die vollen Namen der Steuerhinterzieher und ihrer Familien vor dem gesamten Volk und prangert sie öffentlich an. Einheitliche, festgelegte Strafen für überführte Steuersünder gab es im Mittelalter nicht, daher konnte der Rat der Stadt oder der Landesfürst grundsätzlich willkürliche Strafen für die Steuersünder verhängen.


Nürnberger Schuldenturm, errichtet 1323 vom Stadtbaumeister Conrat Strome
(Foto: Wikimedia / By Buendia22 / CC BY-SA 4.0)

Der Tod im Schuldenturm

Noch heute erinnern Relikte aus vergangenen Tagen an das damalige Steuerstrafrecht und die verhängten Strafen. Bis in das 19. Jahrhundert hinein sperrten Städte ihre Steuersünder in einen Schuldenturm. Die Schuldhaft galt als besondere Schande nicht nur für den Täter selber als auch für seine gesamte Familie und deren Angehörige, in der Neuzeit glich sie aber mehr einem offenen Vollzug: Tagsüber konnte der Schuldner arbeiten, um seine Schulden abzutragen. Teilweise hatten die Insassen dort auch die Möglichkeit, ihre Schulden abzusitzen, wie zum Beispiel in Nürnberg, wo der Schuldenturm noch heute zu besichtigen ist. Andere starben aber auch nach über 30 Jahren im Schuldenturm. Somit brachten der Staatsbetrug und die Steuerhinterziehung ihnen den Tod.

Später verloren die Strafen an Einfallsreichtum.

Al Capone und Easy Eddie

So wanderte Al Capone, einer der berüchtigtsten Verbrecher Amerikas, 1931 lediglich ins Gefängnis. Seine zahlreichen Morde konnten Al Capone nicht nachgewiesen werden, er wurde schließlich für Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Geldwäsche belangt.

Präsident Herbert Hoover, 31. Präsident der USA, beauftragt seinen FBI-Chef, Capone endgültig das Handwerk zu legen. Mord kann man ihm nicht nachweisen; jeder weiß es, aber niemand sagt es. Und so kommt man auf einen anderen Trick, den Hoover persönlich so umschreibt:


„Wissen Sie, dass er pro Jahr über drei Millionen Dollar verdient, aber er hat keine Steuern bezahlt, weil er nicht in den Büchern steht. Wenn wir nachweisen können, dass er irgendwelche Gelder erhalten hat, können wir ihn wegen Steuerhinterziehung anklagen.“

Die Ermittler des FBI prüfen Capones alte Unterlagen und Rechnungsbücher und beziffern am Ende ihrer Untersuchungen im Jahr 1931 die Steuerschuld des Verbrechers auf mehr als 200.000 Dollar. Die Anklage fordert bei Prozessbeginn 34 Jahre Haft, doch Capones Rechtsanwälte handeln noch vor (!) dem Prozessbeginn eine Strafminderung mit der Staatsanwaltschaft aus. Doch Richter James Wilkerson lässt sich am ersten Tag des Prozesses gegen Capone nicht auf diesen Deal ein, und selbst der massive Bestechungsversuch an die Mitglieder der Jury schlägt fehl, weil die Juroren der Jury von Richter Wilkerson kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung ausgetauscht werden.

Am 24. Oktober 1931 wird das Urteil gegen Capone verkündet: Das Gericht verurteile ihn zu 50.000 Dollar Strafe, zusätzlich knapp 8.000 Dollar Gerichtskosten und elf Jahren Gefängnis. Der ehemalige König von Chicago ist am Ende. Zwei Jahre sitzt er in einem Zuchthaus in Atlanta, dann wird er auf die berüchtigte Alcatraz-Gefängnisinsel vor San Francisco verlegt, wo die Ärzte Syphilis bei ihm diagnostizieren. 1939 wird Capone wegen guter Führung und schlechtem Gesundheitszustand aus dem Gefängnis entlassen. Am 25. Januar 1947 stirbt er im Alter von 48 Jahren in Palm Springs an einer Lungenentzündung und wird im kleinsten Kreis, ohne die sonst üblichen Ehren eines großen Gangsterbosses auf dem Mount Carmel Cemetery Friedhof in Hillside, einem Vorort von Chicago, begraben.
Tax Compliance in Chicago?

Bis heute ist fraglich, ob es Al Capone gerettet hätte, wenn sein damaliger Steuerberater Edward J. O’Hare, der von Capone meist „Easy Eddie“ genannt wurde, sich mit Tax Compliance beschäftigt hätte. Kurz vor den steuerlichen Ermittlungen gegen Capone trennten sich die Wege von Capone und O’Hare und der Steuerberater O’Hare schützte sich vor weiteren Ermittlungen gegen ihn selbst durch seine Zusammenarbeit mit dem FBI und dem IRS (Internal Revenue Service). Er wurde zu einem der Hauptzeugen im Prozess gegen Capone und war maßgeblich daran beteiligt, den internen Code, den Capone in seinen Schriftstücken verwendete, zu decrypten. Im November 1939 wurde er in seinem Auto von zwei Auftragskillern mit Schrotgewehren erschossen. Die Täter wurden nie gefasst.

 

Tax Compliance als Lösung

(Prof. Dr. Volker H. Peemöller)

Bei der Vielzahl an Fällen von Steuerhinterziehung kann man getrost vom „Volkssport“ Steuerhinterziehung sprechen. Gierige Manager, prominente Sportler, bekannte Sänger und Politiker haben Steuern hinterzogen. Gleiches gilt natürlich auch für Unternehmen aus allen Branchen wie Banken, Industrieunternehmen oder Baufirmen.

Wann begeht man überhaupt Steuerhinterziehung? Einige Beispiele sollen das verdeutlichen:

Verheimlichen von Einkünften: Nicht alle Einnahmen werden vom Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkommensteuererklärung angegeben. Es kann sich um Leistungen handeln, die vom Handwerker schwarz erbracht wurden oder um Einnahmen, von denen der Steuerpflichtige vermutet, dass sie nicht erfasst und damit auch nicht dem Finanzamt gemeldet werden.

Angabe tatsächlich nicht entstandener Werbungskosten: Im Rahmen der Lohnsteuerjahreserklärung gibt der steuerpflichtige Arbeitnehmer Werbungskosten für die Fortbildung in seinem Beruf an, die vom Arbeitgeber getragen wurde. Oder er gibt bei einem Kochbuch an, es sei für die fachliche Weiterbildung angeschafft worden.

Angabe nicht entstandener Betriebskosten: Unter der Position Bürobedarf werden Kosten für Hefte und Stifte geltend gemacht, die für die schulpflichtigen Kinder entstanden sind. Es kann sich auch um privat veranlasste Essen handeln, die als betriebliche Ausgabe angesetzt werden.

Scheingeschäfte mit der Ehefrau: Die Ehefrau bekommt ihr bisheriges Haushaltsgeld als „Lohn“ ausbezahlt, wobei zwischen den Ehepartnern vereinbart wurde, dass der „Lohn“ ausschließlich als Haushaltsgeld verwendet werden soll.

Bei der Steuerhinterziehung müssen drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sein:

  • Es muss eine Tathandlung vorliegen.
  • Es muss ein Taterfolg eingetreten sein.
  • Die Tathandlung muss vorsätzlich erfolgt sein.

Tax Compliance-System: Das hilfreiche Instrument

Dort, wo vorsätzlich Steuern hinterzogen werden, wird ein Tax Compliance-System nicht helfen. Ein Tax Compliance-System ist aber in den folgenden Fällen hilfreich:

  • Steuervermeidung

Steuervermeidung ist nicht per se illegal, sondern vielerorts zulässig. Es sollen alle Möglichkeiten und Schlupflöcher ausgenutzt werden, um so wenig Steuern zu bezahlen, wie eben möglich. Die öffentliche Diskussion um die Steuerzahlungen großer Konzerne, wie z. B. Starbucks, Apple und Amazon zeigt aber, mit welchen Imageverlusten der Konzerne dieses Verhalten verbunden sein kann. Problematisch ist die Steuervermeidung dann, wenn es zur Entkoppelung von Leistung und Gegenleistung kommt. Wenn z. B. die reale Wertschöpfung und die Steuerleistung nicht mehr in einem plausiblen Verhältnis stehen.

Für die Bereitstellung der Infrastruktur durch den Staat wird keine Gegenleistung in Form von Steuern entrichtet. Neben Imageverlusten kann diese Steuerpolitik der Gesellschaften auch zu niedrigeren Börsenkursen führen. Die gesellschaftliche Diskussion über die Höhe des Steuersatzes führt auch zu einem geränderten Anlegerverhalten. Die Verwalter der Fonds achten – noch nicht immer, aber immer häufiger – bei ihren Entscheidungen darauf, wie das Steuerverhalten der Gesellschaften ist.

  • Steueroptimierung

Dieser Begriff ist zunächst nicht negativ belastet. Optimierung wird in allen betriebswirtschaftlichen Bereichen betrieben. Hier ist allerdings gemeint, dass die Gesellschaften in Steueroasen beheimatet sind und ihre steuerlichen Gestaltungsspielräume im internationalen Wettbewerb ausschöpfen. Die Folgen sind hier die gleichen wie bei der Steuervermeidung. Diese Unternehmen zeichnen sich regelmäßig durch eine niedrige Steuerquote in ihren Bilanzen aus. Allerdings besteht hier der Unterschied, dass die Ausnutzung des internationalen Wettbewerbs der Steuergesetze nur von den internationalen Konzernen betrieben werden kann. Die Klein- und Mittelbetriebe haben diese Möglichkeit nicht, tragen aber die Kosten der Infrastruktur und werden dafür quasi bestraft. Hohe Steuerquoten von Konzernen sind und waren z. T. Anlass von Beratungsfirmen, diesen Gesellschaften Steuersparmodelle anzubieten.

Nun ist von 60 Ländern Anfang Juni in Paris ein Abkommen unterzeichnet worden, das die Gewinnverlagerung von Großkonzernen verhindern soll. Das BEPS Projekt (Base Erosion and Profit Shifting) hat zu einem Umdenken bei einer großem Zahl von Unternehmen geführt. 55 % der Konzerne gaben bei einer Umfrage an, dass sie die Planung der grenzüberschreitenden Transaktion geändert haben.

  • Fehler oder Nachlässigkeiten in der Steuererklärung

Das deutsche Steuersystem ist unübersichtlich und kompliziert. Es muss deshalb nicht immer kriminelle Energie dahinter stecken, wenn Steuererklärungen Fehler aufweisen. Die Finanzämter sind aber immer schneller dabei, hinter fehlerhaften Steuererklärungen Steuerhinterziehung zu vermuten und gehen deshalb zum Teil rigoros gegen den Steuerpflichtigen vor.

Ob der Steuerpflichtige eine Unrichtigkeit bewusst oder unbewusst erklärt hat, ist aufgrund fließender Grenzen zwischen Vorsatz, Leichtfertigkeit und bloßem Versehen Gegenstand kontroverser Auffassungen. Stoßen Finanzbeamte auf solche vermeintlich strafrechtlich relevanten Vorgänge, stellt sich für sie die Frage, ob die Bußgeld- und Strafsachenstelle („BuStra“) zur Prüfung der Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens einzuschalten ist, und ob eine verzögerte oder unterlassene Mitteilung solcher Sachverhalte zu strafrechtlichen Konsequenzen für sie selbst führen kann.

Die Betriebsprüfungsordnung sieht vor, dass eine frühe – auch formlose – Kontaktaufnahme mit der BuStra in Zweifelsfällen immer geboten ist. Insofern herrscht bei Betriebsprüfern bei der Prüfung der Voraussetzungen des (steuer-)strafrechtlichen Anfangsverdachts im konkreten Fall sowie hinsichtlich der Verwirklichung des Tatbestandes der Strafvereitelung (im Amt) in der Praxis häufig Verunsicherung. Daher besteht das Risiko, dass die Betriebsprüfung einfache Berichtigungsanzeigen zur Korrektur von Steuererklärungen eher kriminalisiert und diese in strafbefreiende Selbstanzeigen umdeutet.

 

Tax Compliance-System: Die Lösung

Für diese drei Fälle ist ein Tax Compliance-System die Lösung. Es soll die Einhaltung der steuerrechtlichen Normen durch das Unternehmen sichern. Damit sind sämtliche Steuern und Abgaben sowie alle steuerlichen Nebenleistungen wie Verzögerungsgelder, Verspätungszuschläge, Zinsen, Kostenzuschläge und Zwangszuschläge oder Zwangsgelder gemeint. Allerdings sind die Belange des Unternehmens auch zu berücksichtigen.

Damit ist eine Aufbau- und Ablauforganisation erforderlich, welche die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften sicherstellt unter Berücksichtigung der steuergestaltenden Möglichkeiten bei gleichzeitiger Vermeidung von Risiken für das Unternehmen und seine Organe. Eine aggressive Steuerpolitik und das Ausnutzen aller Gestaltungsmöglichkeiten haben eine positive Wirkung auf die Steuerquote. Ein Unternehmen, das betont, sich an der Nachhaltigkeit orientieren zu wollen, wird diese Strategie nicht verfolgen.

Rechtlich zulässige Gestaltungsmöglichkeiten dürfen vom Steuerpflichtigen genutzt werden. Rechtliche Unschärfen oder Steuerschlupflöcher müssen dagegen zwingend im Gesetz korrigiert werden.

Wie sollte pragmatisch vorgegangen werden, um die Steuerpolitik des Unternehmens zu bestimmen?

Im ersten Schritt sind die verfügbaren Steuergestaltungsmöglichkeiten zu ermitteln. Wo bestehen legitime Möglichkeiten Steuervorschriften auszuschöpfen.

Im zweiten Schritt geht es darum zu ermitteln, welche der verbleibenden Methoden gemäß den Zielen des Unternehmens wünschenswert sind. Hier muss ein Abgleich mit den Zielen und Strategien des Unternehmens erfolgen.

Der dritte Schritt bezieht sich darauf, welche Maßnahmen von der Steuerabteilung durchsetzbar sind. Hier muss Konsens mit den Vorstellungen der Geschäftsführung hergestellt werden.

Der vierte Schritt verlangt dann die organisatorische Absicherung gegen Fehler und Unrichtigkeiten in der Steuerabteilung.

Durch dieses Vorgehen kann eine angemessene Steuerpolitik entwickelt und implementiert werden, die Imageverluste vermeidet, gesellschaftliche Anerkennung findet und den Anforderungen des Fiskus gerecht wird.

Fernlehrgang zum Tax Compliance Officer (TCO) mit Zertifizierung

Schnelles Handeln, zusammen mit einer zukunftssicheren Ausbildung, ist daher gefragt! Der WIRTSCHAFTScampus bietet einen Fernlehrgang zum Tax Compliance an, der es den Teilnehmern ermöglicht, ein Tax Compliance-System in ihren Unternehmen einzurichten, das die ordnungsgemäße Erfüllung der Steuerpflichten gewährleistet und dafür Sorge trägt, dass die unternehmerische Steuerstrategie zielgenau verfolgt wird.

Alle Einzelheiten der Weiterbildung zum Certified Tax Compliance Officer (TCO) finden Sie auf der Webseite des WIRTSCHAFTScampus.

Risiko und Compliance

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Prolog:
Für viele deutsche Großunternehmen und eine immer größere Anzahl von kleinen und mittelständischen Unternehmen aller Branchen ist der Begriff Compliance aus dem täglichen Umgang, gleichermaßen mit Mitarbeitern, Zulieferern und Kunden, nicht mehr wegzudenken. Viel zu massiv ist der Druck und die sich hieraus ergebenden Regularien, sowohl im nationalen wie auch im internationalen, täglichen Geschäftsumfeld.

Leider ist die Zahl der Unternehmen, die eine Notwendigkeit von Compliance-Instrumentarien missachten oder bei der Umsetzung auf halbem Weg stehen bleiben, immer noch sehr groß! Risiken und Sanktionen könnten mithilfe der Compliance-Umsetzung im Unternehmen somit in noch viel größerem Maße vermieden werden, als es momentan der Fall ist.

Compliance im Jahr 2015

Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für Compliance-Vorfälle ist durch eine Vielzahl prominenter Vorkommnisse deutlich größer geworden, etwa im Segment des Kartellrechts in Form von Preis- oder Zinsabsprachen oder durch Korruptionsfälle bei der Vergabe von Großaufträgen oder im Zuge der momentanen Berichterstattung und Aufarbeitung zum Thema FIFA und Korruption bei der Vergabe der Fußballweltmeisterschaften 2018 an Russland und 2022 an Katar.

Die Thematik Compliance ist für die meisten Großunternehmen und immer mehr kleine und mittelständische Unternehmen ein fester Bestandteil der täglichen Aufgaben geworden. Der professionelle Einsatz der einzelnen Compliance-Instrumentarien in den Unternehmen variiert jedoch, und zu oft bleibt die konsequente Durchsetzung eines Compliance Management Systems (CMS) auf halber Strecke stehen.

Studie „Compliance Readiness in deutschen Unternehmen 2015“

Betrachtet man die Ergebnisse einer Studie im Kontext eines Projektes der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt, bei der im Dezember 2014 169 Compliance-Verantwortliche aus deutschen Unternehmen befragt wurden, so bestätigt sich der Eindruck eines teils fahrlässigen Umgangs mit der Thematik Compliance.

Aspekte dieser Studie waren unter anderem die Auslöser einer Compliance-Aktivierung und aktiven Umsetzung im Unternehmen sowie der aktuelle Ist-Zustand und die Probleme bei der Umsetzung aller Compliance-Anforderungen. Nachfolgend werden einige Ergebnisse der Studie im Hinblick auf den Compliance-Bereich dargestellt und erläutert.

Ist der Ruf erst ruiniert …

Fast alle Teilnehmer der Studie sind sich über die Wichtigkeit des Imagewertes ihres Unternehmens gegenüber Kunden und Lieferanten bewusst. Die nachfolgende Grafik zeigt die Gründe für die Einführung eines Compliance Management Systems auf:

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Quelle: Studie „Compliance Readiness in deutschen Unternehmen 2015“, Recommind 2015
Grafik: WIRTSCHAFTScampus

Die ersten beiden Prioritäten eines CMS sehen die Teilnehmer der Studie eindeutig in den Segmenten der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (94%) und der Befolgung von internen, operativen Verhaltensrichtlinien (89%). Dicht gefolgt werden dann die sich im direkten kausalen Zusammenhang befindlichen Gründe der Korruptionsprävention (83%) und der Haftungsvermeidung (79%) gesehen, die sowohl das Unternehmen wie auch die Mitarbeiter präventiv schützen sollen.

Als weitere Hauptgründe für eine bewusste und nachhaltige Einsetzung eines Compliance-Management-Systems nennen die Befragten sowohl die Vermeidung von Imageschädigung durch Compliance-Verstöße, Einhaltung von Vorschriften im Bereich Kartellrecht sowie Vermögensdelikte und die Stärkung des Vertrauens bei den Mitarbeitern durch den Einsatz von Compliance-Instrumenten.

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Quelle: Studie „Compliance Readiness in deutschen Unternehmen 2015“, Recommind 2015
Grafik: WIRTSCHAFTSCAMPUS

Hinterfragt man die Aspekte, welche durch die Einführung eines Compliance-Systems unterbunden werden sollen, so steht hier ganz eindeutig die Korruption bzw. die Bestechung von Mitarbeitern mit 89 Prozent an erster Stelle. Im Weiteren folgen
• Vermögensdelikte 70 Prozent
• Wettbewerbsdelikte 69 Prozent
• IT- und Datenschutzdelikte 66 Prozent

Betrachtet man die oben genannten Compliance-Schwerpunkte, definieren sich die internen und betroffenen Unternehmensbereiche Einkauf, Vertrieb und Mitarbeiter aus dem mittleren Management als besondere Zielfaktoren des Einsatzes von Compliance-Instrumentarien. Eine allumfassende Transparenz in ausdrücklich allen Abteilungen des Unternehmens und die sich daraus ergebende Imagesteigerung definieren den zu erreichenden und nachhaltigen Erfolg der Compliance-Aktivitäten.

Compliance Management?? – Brauchen wir nicht!!

Obwohl unter den Befragten eine im Großen und Ganzen einheitliche und positive Meinung zur Einführung und Notwendigkeit eines internen Compliance Management Systems besteht, können doch nur 79 Prozent der Befragten auf ein tatsächlich eingeführtes und aktives CMS im Unternehmen zurückgreifen.

Somit ist Handlungs- bzw. Nachholbedarf im Compliance-Segment in jedem fünften deutschen Unternehmen gegeben! Hinterfragt man die Gründe der Untätigkeit im Bereich Compliance, so antworteten die Befragten, es liegt an dem fehlenden operativen Bedarf und / oder fehlenden Möglichkeiten innerhalb des Unternehmens.

Aber selbst in Unternehmen, in denen es bereits zur Einführung von Compliance-Maßnahmen gekommen ist, herrscht Unzufriedenheit durch eine mangelhafte Umsetzung von Compliance-Instrumentarien sowohl auf interner wie externer Ebene. Somit stockt die praxisbezogene und tägliche Umsetzung des Compliance Managements in jedem dritten Unternehmen.

In Unternehmen, in denen Compliance bereits im täglichen Arbeitsumfeld und dem Bewusstsein der Mitarbeiter manifestiert ist, ist der Grad der Umsetzung eines CMS entscheidend für seine Effektivität. Während 82 Prozent der Befragten den ersten Schritt, nämlich die Festlegung und Dokumentation von Compliance Standards wie zum Beispiel die Erarbeitung eines Ethik-Kodex, der Entwicklung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems (IKS) und anderen Richtlinien, bereits unternommen haben und immerhin noch 79 Prozent Schulungen der Mitarbeiter zu den Präventivmaßnahmen veranstalten, fehlt es häufig an den im nächsten Schritt notwendigen Kontrollen oder der notwendigen Aktualisierung bestehender Dokumentationen.

Gerade einmal 69 Prozent kontrollieren die strikte Einhaltung der verabschiedeten Compliance-Richtlinien durch regelmäßige Kontrollmaßnahmen, und gerade mal jedes zweite Unternehmen hat Regularien definiert, wie mit aufgedeckten Regelverstößen umzugehen ist.

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Quelle: Studie „Compliance Readiness in deutschen Unternehmen 2015“, Recommind 2015
Grafik: WIRTSCHAFTScampus

Risiko? – Mir passiert schon nichts!

Genau hier beginnt das immer noch große, bestehende Risiko bei jedweder Form von Verstößen gegenüber bestehenden, definierten Regeln innerhalb des Unternehmens.

In einer parallel durchgeführten Befragung von 1.000 Mitarbeitern unterschiedlicher Unternehmensbranchen und Größen erkannte man bei der Auswertung im Bereich Risikomanagement, dass gerade einmal 36 Prozent der Befragten die Compliance-Regeln ihres Unternehmens kennen und sich daran halten. Nur 25 Prozent der Befragten war sich zwar bewusst, dass es ein internes Regelwerk gibt, doch durch fehlende regelmäßige Kontrollen wird dieses Regelwerk eher beiläufig und nicht konsequent in der täglichen Praxis umgesetzt.

Unter den Befragten gaben 17 Prozent an, in Ihrem Unternehmen gäbe es keinerlei Compliance-Richtlinien. Viel erschreckender ist die Zahl von 23 Prozent der Befragten, die angaben, noch niemals von „Compliance“ gehört zu haben oder sich unter diesem Begriff etwas vorstellen zu können.

Ausdrücklich muss hier darauf hingewiesen werden, dass diese Fraktion der „Nichtwisser“ nicht nur aus kleinen und mittelständischen Unternehmen, sondern auch aus Großunternehmen gekommen sind. 53 Prozent der Befragten, welche mit dem Begriff „Compliance“ nichts assoziieren konnten, waren in Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern tätig; 24 Prozent sogar mit mehr als 5.000 Mitarbeitern.

Compliance – Eine Frage der Größe?!

Es bestätigt sich die Favoritenposition im Bereich Compliance innerhalb von Großunternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von mehr als 5.000 Angestellten, in denen die Methoden und Maßnahmen aus dem Segment Compliance gekannt und in der Praxis angewendet werden.

Obwohl hier deutlich mehr geschult und analysiert wird, erkennt man, durch unterdurchschnittliche Aufklärung der Mitarbeiter bei gleichzeitig, teils nachlässiger, Kontrollfunktion des Compliance-Bereiches, tritt eine signifikante Fehlfunktion zwischen der optimalen Nutzung des CMS und der Bewältigung der täglichen Arbeitsleistungen auf. Ausdrücklich sollte durch die immer weiter ansteigende Zahl von Compliance-Verstößen in den letzten 12 bis 24 Monaten ein effektives und nachhaltiges CMS keine Frage der Unternehmensgröße oder Anzahl der Mitarbeiter sein.

Geschenke erhalten die Freundschaft – oder doch nicht??

Neben allgemein gültigen Fragen zu Compliance im Allgemeinen oder einer spezifischen Umsetzung eines CMS im Unternehmen wurden die befragten Mitarbeiter auch im Segment Compliance-Sensibilisierung befragt. Mit der Annahme von Geschenken, Einladungen oder besonderen Vergünstigungen werden viele Mitarbeiter – gleich welcher Position oder Unternehmensgröße – konfrontiert.

Erschreckend ist festzustellen, dass unter den Befragten 25 Prozent erklärten, sie sähen keine Probleme in der Annahme von Geschenken oder Vergünstigungen von Zulieferern und Kunden. Gerade einmal 20 Prozent beurteilten Aufmerksamkeiten im Wert von über 30 Euro als Schmerzgrenze bei der Entgegennahme dieser Aufmerksamkeiten durch Dritte, während hier ein Großteil der Mitarbeiter verunsichert ist. Eine eindeutige und strikte Festlegung von Regeln unter Compliance-Sicht ist oft nicht gegeben und sollte geschaffen werden, um eben genau diesen Mitarbeitern zu helfen und ihnen ein erhebliches Sicherheitsgefühl gegenüber Vorgesetzten zu vermitteln. Momentan würde gerade einmal nur jeder fünfte Mitarbeiter das Gespräch und den Rat mit seinem Vorgesetzten suchen.

Ausblick: Compliance im Zeitalter von Industrie 4.0

Die erste industrielle Revolution begann Mitte des 18. Jahrhunderts mit der Mechanisierung der Landwirtschaft, Rohstoffgewinnung und -verarbeitung sowie der Produktion auf der Grundlage der Dampfmaschine. Zudem erfolgte durch die Verbreitung von Dampfschiffen, Eisenbahnen und dem Bau von Kanälen, wie z. B. dem Suez-Kanal, eine großflächige Vernetzung von Gewinnungs- und Produktionsstätten.

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Quelle: Studie „Industrie 4.0 – Volkswirtschaftliches Potenzial für Deutschland“, Fraunhofer-Institut
und BITKOM, Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V., 2014
Grafik: WIRTSCHAFTScampus

Bereits zum Ende des 17. Jahrhunderts kündigte sich mit dem ersten mechanischen Webstuhl und der Inbetriebnahme des ersten Fließbands in Cincinnati die erste bzw. zweite industrielle Revolution an. Mit dem Ende des 19. Jahrhunderts setzte sich diese Entwicklung mit der flächendeckenden Elektrifizierung von Städten, Eisenbahnen und Produktionsstätten fort. Außerdem erfolgte ein umfassender Einsatz von Transportmitteln wie Automobile, Lastkraftwagen und Flugzeuge, die durch Verbrennungsmotoren angetrieben wurden. In diese zweite Industrielle Revolution fällt auch die Entwicklung von Telegraphen und Telefonen zur Kommunikation und Koordination von Produktionssystemen.

Mit der Erfindung des Computers Mitte des 20. Jahrhunderts begann die dritte industrielle Revolution, die durch Automatisierung, computergestützte Massenproduktion und Individualisierung gekennzeichnet ist. In dieser Phase haben Computersysteme, beginnend mit einfachen NCProgrammen, weite Teile der Steuerung von Maschinen und Prozessen übernommen.

Die intelligente internetgestützte Vernetzung von Objekten, Maschinen und Menschen mit Informations- und Kommunikationstechnik-Systemen (IKT) stellt den erwarteten nächsten großen Schritt, Industrie 4.0, in der Entwicklung der Produktion dar.

Nach den Neuerungen, die Dampfkraft, Fließbandprinzip und elektronische Steuerung in die Werkhallen brachten, ist es nun die Vernetzung von Maschinen und Produkten, die das Gesicht der Industrie nachhaltig verändern und langjährig bestehende Arbeitsprozesse branchenübergreifend aufbrechen wird.

Das Internet und die Fertigung wachsen somit zusammen. Mit dem Auftauchen cyber-physischer Systeme, ein Verbund informatischer, softwaretechnischer Komponenten mit mechanischen und elektronischen Teilen, die über eine Dateninfrastruktur kommunizieren, entstehen Kommunikations-Infrastrukturen, die eine völlig neue Grundlage industrieller Wertschöpfung bieten. Die vierte industrielle Revolution, Industrie 4.0, kündigt sich nicht an, sondern wir bewegen uns bereits jetzt in dieser neuen, epochalen Phase, und schon jetzt sollten wir Überlegungen anstellen, was uns in der fünften industriellen Revolution erwarten wird.

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Pepper freut sich

Anfang Juni 2015 hat das japanische Unternehmen Softbank seinen überarbeiteten Roboter Pepper vorgestellt, den ersten Roboter, der nicht nur auf die Emotionen seines Gegenüber reagiert, sondern auch selber Emotionen wie Freude und Trauer entwickeln kann, indem er Signale seiner Umwelt aufnimmt und analysiert.

Um diese Form emotionaler Interaktion möglich zu machen, haben sich die Entwickler daran orientiert, wie der menschliche Körper auf äußere Stimulationen reagiert: Er schüttet Hormone aus, die wiederum unsere Emotionen beeinflussen. Wir sehen, hören, fühlen, riechen, schmecken, nehmen unsere Umgebung also sinnlich wahr und reagieren auf der Grundlage dieser Sinnesdaten. Auch wenn die Emotionen des Roboters noch (!) vergleichsweise rudimentär ausgeprägt sind, ähneln sie im Ansatz denen eines Menschen.

Durch die eingebauten Hilfsmittel wie Kameras, Sensoren oder Beschleunigungsmesser nimmt der Roboter Informationen aus seiner Umgebung auf und passt sein Verhalten an die Situation an – je nachdem, in welche Stimmung ihn die aufgenommenen Daten versetzen.

Ein „Problem“ gibt es dennoch mit Pepper, nach Verkaufsstart war er bereits nach 60 Sekunden durch weltweite Verkäufe ausverkauft …

Das Szenario

Eine Werkhalle, irgendwo in Deutschland: Maschinen stanzen, bohren und biegen. Werkstücke fahren über Transportbänder. Kreuz und quer geht es, nichts steht, alles greift stumm ineinander. Industrie 4.0 ist ein lautloses Geschäft. Natürlich sind da noch immer die Arbeitsgeräusche von Maschinen und Transporteinheiten. Doch der Kern von Industrie 4.0 ist die Kommunikation und diese Kommunikation ist stumm.

Anderenorts, in einem gekühlten Raum im Keller, läuft das gleiche Szenario noch mal ab. In den Speichern leistungsstarker Computer wird digital gestanzt, gebohrt und gebogen. Alles redet miteinander. Maschinen, Werkstücke, Transporteinheiten stimmen sich darüber ab, was wo als nächstes zu tun ist.

Epilog

Gerade die deutsche Industrie steht vor einem elementaren Wandel. Sie muss die Herausforderungen der Digitalisierung annehmen und Lösungen entwickeln. Nur so wird sie ihre führende Stellung in vielen Märkten behaupten und ausbauen. Zugleich erleben wir mit Industrie 4.0 den Aufbruch in das Zeitalter der Datenökonomie: Wer kann über welche Daten verfügen und damit eine führende Rolle einnehmen? Mit der Vernetzung nehmen aber auch die Risiken intern im Unternehmen, extern in der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen (Zulieferer und Kunden) und der Bedarf an Schutz vor Industriespionage zu.

Die Entwicklung eines belastbaren Rechtsrahmens ist dazu genauso unverzichtbar wie die Entwicklung von neuen Anforderungen im gesamten Compliance-Bereich. Juristen sind gefragt, zusammen mit der technischen und der kaufmännischen Seite tragfähige Lösungen im Bereich Software, Cloud, Smart Data, IT Sicherheit und Datenschutz zu entwickeln und umzusetzen und dies alles unter dem Hintergrund, dass Industrie 4.0 bereits begonnen hat und sich, wenn auch langsam, die nächste industrielle Revolution schon leise ankündigt.

Quellenangaben:

Studie „Compliance Readiness in deutschen Unternehmen 2015“, Recommind 2015
Studie „Industrie 4.0 – Volkswirtschaftliches Potenzial für Deutschland“, Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO und BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V., 2014
Artikel „Industrie 4.0 im Kontext von IT-Recht & Compliance“, RA Dr. Alexander Duisberg, 2015
Seminar: „IT-Trendes – Die Rolle von IT sowie IT-getriebener Innovationen im geschäftlichen Umfeld“, Georg-August-Universität Göttingen Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät. Professur für Electronic Finance und Digitale Märkte, 2015